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BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN RÜCKENSCHULEN (BdR) e.V.
Rückenschullehrer(in)-Lizenz
Die Fortbildung orientiert sich an den Zielen, Inhalten und dem Curriculum der Konföderation der
deutschen Rückenschulen (KddR) entsprechend der Kriterien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V.
Dies bedeutet, dass unsere Rückenschullehrer/in-Fortbildung von allen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit anerkannt ist.
Die Vorsetzung ist die berufliche Ausbildung. Hierbei werden nur staatlich anerkannte Berufe berücksichtigt.
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Zielgruppe / Zulassungsvoraussetzungen :
- Physiotherapeut/in
- Sportwissenschaftler/in (Staatsexamen, Magister, Diplom, Bachelor)
- Dipl.-Sportlehrer/in
- Sport- und Gymnastiklehrer/-in (staatl. anerkannt)
- Ergotherapeut/-in
- Fitnessökonom/in (BSA Saarland)
- Ärzte (Sportmediziner, Orthopäden, Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin)
- Masseure mit Ausbildung nach 1994
Die Fortbildung umfasst 60 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Prüfung ab.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet einen ausgearbeiteten Stundenverlaufsplan und der praktische Teil
umfasst eine Lehrdemonstration.
Nach bestandener Prüfung erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eine Lizenz auf der rechts unser Logo steht
und links das Logo der KddR. Als lizenzausstellender Verband sind wir künftig für Sie zuständig
und Ihr Ansprechpartner.
Die Lizenzausstellung ist an keine Mitgliedschaft bei uns geknüpft. (Diese steht Ihnen aber selbstverständlich frei,
um alle damit verbundenen Vorteile nutzen zu können, u.a.
günstigere Fortbildungskurse.
Ihre BdR-Lizenz hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Das Gültigkeitsdatum und die Lizenznummer stehen ebenfalls
auf Ihrer Lizenz.
Um die Lizenz wieder für 3 Jahre (Prüfungsdatum plus 3 Jahre) verlängern zu können, müssen Sie in dem Gültigkeitsrahmen Ihrer Lizenz
eine Fortbildung von 15 UE nachweisen.
Ohne Verlängerung verfällt Ihre Lizenz.
Anerkannt werden Fortbildungen des BdR e.V. und den KddR-Verbänden,
die als Refresherkurse für Rückenschullehrer ausgeschrieben sind.
www.bdr-ev.de => Fortbildung
www.kddr.de => Mitgliedsverbände =>Logo anklicken => Fortbildung
Refresherseminare müssen
- bei der Antragstellung durch die Vorlage eines Seminarplans dokumentiert werden,
- sich ausdrücklich an den Zielen und Inhalten der KddR-Rückenschule orientieren,
- eine Vertiefung oder Ergänzung der Inhalte des KddR-Curriculums darstellen,
- sich an die anerkannten Berufsgruppen (s. hierzu auch Dokument
Qualitätsstandards)
zum Erwerb einer Rückenschullehrerlizenz richten. Weiterbildungen für z. B. Sportübungsleiter,
Fitnesstrainer können als Refresherseminare nicht anerkannt werden.
- Anerkennungsfähige Refresherseminare müssen aus den Inhaltsbausteinen der Präventiven Rückenschule stammen
Die Teilnahmebescheinigung an dem Refresherkurs ist an die Geschäftsstelle des BdR zu senden.
Der Antrag auf Verlängerung ist von Ihnen formlos zu stellen. Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten
Sie eine Verlängerungslizenz.
Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung der Lizenz beträgt 10 Euro (Mitglieder 5 Euro).
Sofern die Fortbildung an einem unserer Stützpunket besucht wurde, verzichten wir auf die Berechnung anteiliger Kosten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Notiz:
BdR-Rückenschullehrerinnen und -lehrer müssen bei der ZAP (zentralen Anwenderprüfstelle der AOK Niedersachen
in Peine) nur noch den ausgefüllten Anerkennungsbogen der ZAP, eine kopierte Berufsurkunde und
die kopierte Rückschullehrer/in-Lizenz einreichen.
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